Stand: 20.01.2026
Stand: 15. Mai 2024
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Wertebrücke Strategieberatung GmbH & Co. KG, Königsallee 42, 40212 Düsseldorf (im Folgenden "Wertebrücke" oder "wir") und ihren Kunden (im Folgenden "Kunde" oder "Sie"). Diese AGB sind ein verbindlicher Bestandteil aller Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen, die Wertebrücke im Rahmen ihrer Tätigkeit als Unternehmensberatung erbringt. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die zwischen Wertebrücke und dem Kunden begründet werden, und sind integraler Bestandteil jedes mündlich, schriftlich oder in Textform geschlossenen Vertrages über Beratungsleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei deren Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Ihre Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Eine abweichende Vereinbarung bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Wertebrücke, um Wirksamkeit zu erlangen. Dieses Erfordernis der Schriftform gilt auch dann, wenn Wertebrücke in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbringt. Die Entgegennahme von Leistungen durch den Kunden oder die unwidersprochene Annahme eines Angebots von Wertebrücke unter Geltung dieser AGB gilt als Anerkennung der vorliegenden Bedingungen.
Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Wertebrücke richtet ihr Leistungsangebot ausschließlich an diese Kundengruppen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden von Wertebrücke grundsätzlich nicht beraten. Mit der Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auftrags an Wertebrücke bestätigen Sie, dass Sie als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Folgeaufträge zwischen Wertebrücke und dem Kunden, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird Wertebrücke den Kunden bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen.
Alle Angebote von Wertebrücke, seien sie in schriftlicher, mündlicher oder Textform (z.B. per E-Mail) unterbreitet, sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages abzugeben. Ausnahmen hiervon sind Angebote, die explizit als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Kunde gibt mit seiner Bestellung, der Annahme eines Angebots von Wertebrücke oder der Erteilung eines Auftrags an Wertebrücke ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages ab. Dieses Angebot kann in schriftlicher Form (z.B. unterschriebener Vertrag, Auftragsformular), in Textform (z.B. per E-Mail-Bestätigung) oder auch konkludent durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Beratungsleistungen erfolgen. Die Zusendung einer Leistungsbeschreibung oder eines Projektplans durch Wertebrücke an den Kunden stellt eine Grundlage für dessen Angebotsabgabe dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Wertebrücke dieses Angebot des Kunden ausdrücklich und schriftlich (z.B. per Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung des Vertrages oder per E-Mail) annimmt oder durch die tatsächliche Aufnahme und Erbringung der Beratungsleistungen beginnt. Eine bloße Bestätigung des Auftragseingangs oder die Übersendung eines unverbindlichen Projektentwurfs stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Die schriftliche Annahme kann auch durch die Übersendung einer Proforma-Rechnung oder der ersten Rechnung für die Leistungen erfolgen.
Individuell vereinbarte Konditionen, Leistungen, Zeitpläne und Preise in einem schriftlichen Beratungsvertrag, einem detaillierten Projektangebot oder einer spezifischen Leistungsbeschreibung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern sie ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Solche individuellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der Textform (z.B. E-Mail) und einer beiderseitigen Bestätigung, um Missverständnisse auszuschließen.
Der Beratungsvertrag zwischen Wertebrücke und dem Kunden ist, sofern nicht explizit anders vereinbart, als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB zu qualifizieren. Dies bedeutet, dass Wertebrücke die Verpflichtung zur Erbringung von Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung anerkannter professioneller Standards der Unternehmensberatung übernimmt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass Wertebrücke keinen bestimmten wirtschaftlichen oder operativen Erfolg schuldet oder garantiert. Die Entscheidungs- und Umsetzungsverantwortung für die Ergebnisse und Empfehlungen der Beratung sowie für die damit verbundenen Risiken verbleibt ausschließlich beim Kunden. Wertebrücke agiert als unabhängiger Berater und Unterstützer, der fundierte Handlungsempfehlungen ausspricht, welche jedoch stets der Prüfung, Bewertung und letztendlichen Freigabe durch den Kunden bedürfen.
Wertebrücke erbringt umfassende Beratungsleistungen für Unternehmen und Organisationen in den Bereichen Strategieentwicklung, Organisationsentwicklung, Prozessoptimierung, Marktanalyse, Digitalisierung, Change Management, Führungskräftecoaching, Teamentwicklung und der Moderation von Workshops sowie Strategie-Sessions. Das konkrete Leistungsangebot wird stets an die spezifischen Bedürfnisse des Kunden angepasst.
Die genaue Art, der Umfang, der Zeitrahmen und die Ziele der von Wertebrücke zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem individuell zwischen den Parteien vereinbarten Beratungsvertrag, dem Projektangebot oder der detaillierten Leistungsbeschreibung, die dem jeweiligen Auftrag zugrunde liegen. Abweichungen von der vereinbarten Leistung bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Wertebrücke ist berechtigt, die zur Erfüllung des Auftrags notwendigen und geeigneten Mitarbeiter, Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Wertebrücke gewährleistet dabei, dass die eingesetzten Personen über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen, um die vereinbarten Leistungen professionell zu erbringen. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Auswahl oder Beibehaltung bestimmter Personen für die Durchführung des Auftrags, es sei denn, dies wurde im Beratungsvertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Die Leistungen von Wertebrücke umfassen typischerweise die Analyse der bestehenden Situation des Kunden, die Erarbeitung und Entwicklung von Lösungsansätzen und Strategien, die Konzeption und Erstellung von Berichten, Analysen, Präsentationen und Implementierungsplänen sowie die Begleitung bei der Einführung und Umsetzung von Maßnahmen. Die Wahl der Methoden, die Vorgehensweise und die eingesetzten Werkzeuge liegen im fachlichen Ermessen von Wertebrücke, solange sie den vereinbarten Zielen und Qualitätsstandards entsprechen.
Der Erfolg der Beratungsleistungen hängt maßgeblich von einer engen, kooperativen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Wertebrücke und dem Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, Wertebrücke alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratungsleistungen notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten unaufgefordert, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Diese Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere:
Der Kunde wird Wertebrücke über alle Vorgänge, Umstände und Entwicklungen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, auch wenn diese erst während der Projektlaufzeit bekannt werden. Verzögerungen, Mehraufwände oder Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen vollständig zu dessen Lasten und können zu einer Anpassung des Projektzeitplans und der vereinbarten Vergütung führen. Wertebrücke ist in solchen Fällen berechtigt, die Erbringung der Leistungen für die Dauer der Verzögerung auszusetzen.
Wertebrücke verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Beratungsleistungen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Informationen des Kunden (inkl. seiner Tochter- oder Schwestergesellschaften), die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, streng vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen weder an Dritte weitergegeben noch für eigene Zwecke oder die Zwecke Dritter genutzt werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Auftrags erforderlich oder der Kunde hat ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden von Wertebrücke öffentlich bekannt werden; die Wertebrücke von Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat; die Wertebrücke unabhängig von der Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickelt hat oder entwickeln wird; oder zu deren Offenlegung Wertebrücke gesetzlich, behördlich oder gerichtlich verpflichtet ist.
Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, alle Informationen, die er von Wertebrücke im Rahmen der Zusammenarbeit erhält und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, streng vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere von Wertebrücke entwickelte Methoden, Konzepte, proprietäre Tools, interne Arbeitsweisen und Geschäftsgeheimnisse. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung, die über den vereinbarten Projektzweck hinausgeht, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wertebrücke untersagt.
Alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Designrechte und alle sonstigen Schutzrechte an den von Wertebrücke im Rahmen des Projekts entwickelten Strategien, Konzepten, Methoden, proprietären Software-Tools, Berichten, Analysen, Dokumentationen, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Workshop-Designs und ähnlichen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Wertebrücke. Dies gilt auch für sämtliche Vorarbeiten und Entwürfe.
Der Kunde erhält an den im Rahmen des spezifischen Projekts erstellten und ihm übergebenen Arbeitsergebnissen ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht ist ausschließlich für interne Zwecke des Kunden und im Rahmen des vertraglich vereinbarten Projektziels beschränkt. Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte außerhalb der direkten Projektbeteiligten oder eine Nutzung für externe kommerzielle Zwecke, die über die vereinbarten Projektziele hinausgeht, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Wertebrücke. Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Modifizierung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist nur im Rahmen der internen Nutzung gestattet und unterliegt ebenfalls der Pflicht zur Nennung von Wertebrücke als Urheber.
Die Veröffentlichung oder die Verbreitung von im Rahmen des Projekts erstellten Dokumenten, auch in Auszügen, in öffentlichen oder externen Medien (z.B. Presse, Social Media, Fachartikel) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Wertebrücke gestattet. Im Falle einer solchen Zustimmung ist Wertebrücke stets als Urheber und/oder Verfasser in einer geeigneten Form zu nennen.
Wertebrücke erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfungsleistungen. Die im Rahmen der Beratung erteilten Empfehlungen, Stellungnahmen und erstellten Konzepte sind allgemeiner Natur und ersetzen keine spezifische professionelle Beratung durch entsprechend qualifizierte und zugelassene Fachleute (wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die rechtliche, steuerliche und prüfungsrechtliche Zulässigkeit und Umsetzbarkeit der von Wertebrücke empfohlenen Maßnahmen, Konzepte oder Strategien von entsprechenden externen Experten prüfen zu lassen und entsprechende eigene Entscheidungen zu treffen. Wertebrücke übernimmt keine Haftung für die rechtliche, steuerliche oder prüfungsrechtliche Korrektheit oder Zulässigkeit der erteilten Empfehlungen oder der erstellten Dokumente. Die Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen obliegt ausschließlich dem Kunden.
Alle von Wertebrücke genannten Preise und Honorare verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die genauen Honorare und die Art der Berechnung (z.B. nach Zeitaufwand, Festpreis, Projektpauschale, erfolgsbasierte Vergütung oder einer Kombination dieser Modelle) werden im jeweiligen Beratungsvertrag, im Projektangebot oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung detailliert festgelegt.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung von Leistungen auf Basis des tatsächlich erbrachten Zeitaufwands zu den vereinbarten Tagessätzen oder Stundensätzen. Ein Tagessatz umfasst in der Regel acht Arbeitsstunden, wobei auch angebrochene Stunden anteilig abgerechnet werden können. Die Abrechnung erfolgt üblicherweise monatlich rückwirkend nach Leistungserbringung oder gemäß dem im Projektvertrag vereinbarten Zahlungsplan, beispielsweise nach Erreichen definierter Projektmeilensteine oder zu festen Zeitpunkten im Projektverlauf.
Zusätzlich zu den vereinbarten Honoraren werden dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart, alle im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Nebenkosten und Spesen gesondert in Rechnung gestellt. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:
Reisekosten werden gemäß den internen Reiserichtlinien von Wertebrücke oder nach vorheriger detaillierter Abstimmung mit dem Kunden abgerechnet. Detaillierte Regelungen zu Spesen und Nebenkosten können im jeweiligen Projektvertrag getroffen werden.
Rechnungen von Wertebrücke sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind nicht zulässig, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Wertebrücke ist in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Ferner behält sich Wertebrücke das Recht vor, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu fordern.
Wertebrücke ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei längerfristigen Projekten, bei Projekten mit hohem Gesamtvolumen oder wenn hohe Vorleistungen (z.B. für externe Dienstleister) erforderlich sind. Die Höhe und Fälligkeit solcher Zahlungen werden im Beratungsvertrag oder Projektangebot gesondert festgelegt. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit ist Wertebrücke berechtigt, die weitere Erbringung von Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen einzustellen. Ansprüche des Kunden aus der Einstellung der Leistungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Wertebrücke ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Termine für die Leistungserbringung, wie etwa Projektstarts, Meilensteine, Präsentationstermine oder Fertigstellungstermine für bestimmte Lieferobjekte, die im Beratungsvertrag oder Projektangebot genannt werden, sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart, lediglich Schätzungen oder voraussichtliche Angaben. Sie stellen keine festen Leistungsdaten dar und sind unverbindlich. Wertebrücke wird sich bemühen, diese Termine im Rahmen des Zumutbaren einzuhalten.
Verbindlich zugesagte Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Wertebrücke und gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 3.1 dieser AGB sowie allen sonstigen vertraglichen Pflichten rechtzeitig und vollständig nachkommt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder tritt eine Verzögerung aufgrund von Umständen ein, die der Kunde zu vertreten hat, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Etwaige hierdurch entstehende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Wertebrücke haftet nicht für Verzögerungen in der Leistungserbringung, die aufgrund höherer Gewalt oder Umständen entstehen, die nicht im Einflussbereich von Wertebrücke liegen und auch mit zumutbarem Aufwand nicht vermieden oder überwunden werden konnten (z.B. Streiks, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Pandemien, behördliche Anordnungen, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Energieversorgung, sowie unzureichende Mitwirkung oder Verzögerungen seitens des Kunden).
In solchen Fällen verlängern sich die vereinbarten Leistungsfristen um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wertebrücke wird den Kunden über solche Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Sollte die Beeinträchtigung länger als [beispielsweise drei Monate] andauern oder die Fortsetzung des Projekts unzumutbar werden, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Auftrag oder Teile davon fristlos zu kündigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen. Bereits erbrachte Leistungen werden bis zum Zeitpunkt der Kündigung nach den vereinbarten Konditionen abgerechnet.
Grundsätzlich erbringt Wertebrücke Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrages, bei denen kein konkreter Werkerfolg, sondern ein dienstvertraglicher Einsatz geschuldet ist. Daher findet im Regelfall keine förmliche Abnahme von Leistungen statt. Die Leistung gilt als erbracht, wenn Wertebrücke die vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt und dem Kunden die Ergebnisse (z.B. Berichte, Präsentationen, Analysen, Konzepte) zur Verfügung gestellt hat.
Sollte im Einzelfall jedoch die Erstellung eines abnahmefähigen Werkes (z.B. die Entwicklung einer spezifischen Software, die Erstellung eines umfangreichen und detaillierten Implementierungsplans als Werkvertrag) explizit im Beratungsvertrag vereinbart sein, so findet nach Fertigstellung eine förmliche Abnahme statt. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel oder Abweichungen von der Leistungsbeschreibung innerhalb einer Frist von [beispielsweise 10 Werktagen] schriftlich und detailliert anzuzeigen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge oder nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch, gilt die Leistung als abgenommen. Geringfügige Mängel, die die Funktionstauglichkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Wertebrücke ist berechtigt und verpflichtet, die angezeigten Mängel in angemessener Frist nachzubessern.
Wertebrücke erbringt ihre Beratungsleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung anerkannter professioneller Standards der Unternehmensberatung. Die Gewährleistung von Wertebrücke beschränkt sich auf die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrages. Wertebrücke haftet für die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden fachlichen Sorgfaltspflichten.
Wertebrücke übernimmt keine Gewähr für das Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, für das Erreichen spezifischer Marktziele, für die Generierung von Umsätzen oder Gewinnen oder für andere spezifische Geschäftsergebnisse. Dies liegt begründet in der Natur der Unternehmensberatung als Dienstleistung, bei der der Erfolg unternehmerischer Entscheidungen von einer Vielzahl von internen und externen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs und der Kontrolle von Wertebrücke liegen. Die von Wertebrücke erarbeiteten Stellungnahmen, Analysen und Empfehlungen sind sorgfältig abgewogen und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt; für deren Umsetzung und die daraus resultierenden Effekte trägt der Kunde die alleinige Verantwortung und das alleinige Risiko.
Sollte die von Wertebrücke erbrachte Dienstleistung Mängel aufweisen, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Wertebrücke beruhen, so ist Wertebrücke zur kostenlosen Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Der Kunde muss solche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und detailliert anzeigen. Wertebrücke hat das Recht, die Nachbesserung nach eigenem Ermessen durchzuführen, entweder durch erneute Leistungserbringung oder durch Überarbeitung der mangelhaften Arbeitsergebnisse.
Ein Mangel liegt insbesondere dann vor, wenn die Leistung von Wertebrücke nicht den im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Anforderungen entspricht oder die fachliche Sorgfaltspflicht in einer Weise verletzt wurde, die eine mangelhafte Leistung darstellt. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich primär auf das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung). Sollte die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehlschlagen, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Ein Recht zur Kündigung des Vertrages wegen mangelhafter Leistung besteht nur, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist und die Mängel die Nutzung der Leistung erheblich beeinträchtigen und Wertebrücke die Mängel zu vertreten hat.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.
Wertebrücke haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wertebrücke, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unbeschränkt ist die Haftung auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Wertebrücke, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten oder leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), beruhen, haftet Wertebrücke der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Wertebrücke der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Beratungsauftrages, maximal jedoch auf einen Betrag von 100.000 EUR pro Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Wertebrücke. Mehrere Schadensfälle aus demselben Vertragsverhältnis werden zusammengefasst und die Haftung wird auf den Gesamtbetrag von 250.000 EUR für alle Schadensfälle aus dem betreffenden Vertragsverhältnis beschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden, den Verlust von Daten, den Verlust von Informationen, Reputationsschäden oder sonstige indirekte Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit eine solche Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz) oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln gegeben ist.
Wertebrücke haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde unzureichende, unrichtige oder unvollständige Informationen zur Verfügung gestellt hat oder seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist, es sei denn, Wertebrücke hätte dies bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen und den Kunden schuldhaft nicht darauf hingewiesen. Die Verantwortung für die Qualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten und Informationen liegt ausschließlich beim Kunden.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Im Rahmen der Haftungsbeschränkung wird explizit betont, dass Wertebrücke keine Haftung für die Richtigkeit von Marktprognosen, Analysen von Wettbewerbern oder Trends übernimmt, die naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sind und auf Annahmen und zur Verfügung stehenden Daten basieren. Diese Darstellungen sind als qualifizierte Einschätzungen zum Zeitpunkt der Erstellung zu verstehen und können nicht als garantierte Zukunftsaussagen oder Tatsachenbehauptungen verstanden werden. Das Risiko der Umsetzung von Empfehlungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen, rechtlichen oder operativen Auswirkungen verbleiben ausschließlich beim Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren – mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, arglistigem Verschweigen oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Wertebrücke nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter sehr ernst. Alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie allen weiteren relevanten Datenschutzgesetzen verarbeitet.
Wertebrücke verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten, zur Abwicklung von Anfragen, zur Rechnungsstellung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Optimierung der eigenen Beratungsleistungen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist in der Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse zur Durchführung der Geschäftstätigkeit, sofern die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen).
Sofern Wertebrücke im Rahmen der Beratungsleistungen im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten des Kunden oder von Dritten (z.B. Mitarbeiterdaten des Kunden im Rahmen einer Organisationsanalyse, Kundendaten für eine Marktsegmentierung) verarbeitet, wird zwischen Wertebrücke und dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien hinsichtlich des Datenschutzes detailliert, insbesondere hinsichtlich der Art und des Zwecks der Verarbeitung, der Art der personenbezogenen Daten, der Kategorien betroffener Personen, der Dauer der Verarbeitung sowie der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm an Wertebrücke übermittelten Daten rechtmäßig erhoben wurden und die Weitergabe an Wertebrücke für die vorgesehenen Verarbeitungszwecke datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen (falls erforderlich) von den betroffenen Personen eingeholt wurden und die betroffenen Personen ordnungsgemäß und transparent über die Datenverarbeitung informiert wurden. Wertebrücke ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten auf Plausibilität zu prüfen, jedoch nicht verpflichtet, deren rechtliche Zulässigkeit umfassend zu überprüfen.
Wertebrücke setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung, Veränderung oder unberechtigter Offenlegung zu schützen. Die Mitarbeiter von Wertebrücke sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet und werden regelmäßig geschult.
Weitere detaillierte Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen (wie Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und Recht auf Datenübertragbarkeit) sowie den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls gesetzlich erforderlich oder benannt), finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website von Wertebrücke unter https://contemajir.pro/datenschutz.
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Wertebrücke und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung ergeben, ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wertebrücke ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sofern sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag oder dem Projektangebot nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen der Geschäftssitz von Wertebrücke in Düsseldorf.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift), es sei denn, diese AGB oder der Einzelvertrag sehen eine andere Form (z.B. Textform per E-Mail) vor. Dies gilt auch für die Abänderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben keine Gültigkeit.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem mit Wertebrücke geschlossenen Vertrag ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Wertebrücke auf Dritte zu übertragen. Wertebrücke ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei Wertebrücke den Kunden hierüber rechtzeitig und in geeigneter Form informieren wird.
Wertebrücke ist nicht verantwortlich für die Handlungen, Unterlassungen oder Leistungen Dritter (z.B. Softwareanbieter, externe Berater, Marketingagenturen), die der Kunde in Anspruch nimmt, auch wenn diese Dritten auf Empfehlung von Wertebrücke tätig werden. Der Kunde ist für die Auswahl, Beauftragung, Beaufsichtigung und Koordination solcher Dritter selbst verantwortlich und schließt mit diesen eigene Verträge ab. Wertebrücke übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen oder Produkte dieser Dritten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder nach Vertragsschluss unwirksam, undurchführbar oder nichtig werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten.
Wertebrücke Strategieberatung GmbH & Co. KG
Königsallee 42
40212 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
Website: https://contemajir.pro